Vorgeschriebene ETD-Technik nicht verfügbar – LBA reagiert spät und vage
Sei dem 1. Oktober 2025 müssen Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte) laut EU-Verordnung in der Lage sein, auch das Vorhandensein von Chemikalien anzuzeigen. Geräte, die das nicht können, sind nicht mehr zugelassen. Oder doch nicht?
Gut wäre es, denn die Technik, die die neuen Anforderungen erfüllt, ist aktuell gar nicht verfügbar. Auf diesen Sachverhalt haben wir das Luftfahrtbundesamt (LBA) mehrfach hingewiesen. Am 16. September, also zwei Wochen vor Inkrafttreten der Verordnung, haben wir schließlich eine Antwort erhalten. Darin verweist das LBA auf ein Rundschreiben, das am Vortag an die reglementierten Beauftragten ging. Demnach wird die Frist für die Umstellung auf die neue Technik bis Ende 2026 verlängert. Voraussichtlich. Denn bisher handelt es sich lediglich um eine Beschlussvorlage. Darüber abgestimmt werden soll in der nächsten AVSEC-Sitzung, wahrscheinlich im November.
„Mit Beschluss dieser Änderung ist zu rechnen“, heißt es in dem Schreiben an die reglementierten Beauftragten. Auch wolle das LBA die weitere Nutzung der vorhandenen ETD-Geräte in ihrer bisherigen Konfiguration aktuell nicht beanstanden. Aber: „Die per Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 festgelegte Frist 01. Oktober 2025, ab welcher der Standard für ETD-Geräte für die Detektion von Chemikalien (G1-Standard) verbindlich gilt, bleibt somit weiterhin gültig.“
„Wir begrüßen die in Aussicht gestellte Fristverlängerung zur Umstellung der ETD-Geräte. Trotzdem zeigt der Vorgang leider erneut einen eklatanten Mangel an Einsicht in das Tagegeschäft der Luftfrachtabfertigung. Sicherheit gilt uns allen als höchstes Gut, aber undurchführbare Vorgaben, verspätete Informationsweitergabe und unklare Verhältnisse behindern uns bei der Ausübung unserer Tätigkeit. Wir brauchen bessere Kommunikation und einen klaren Fahrplan und setzen uns mit aller Deutlichkeit dafür ein“, sagt Claus Wagner, Vorsitzender des VACAD-Vorstands.